Anwaltskanzlei van velzen

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Autokredit / Leasingvertrag

 

Schnellüberblick:

  • Private Autokredite/-finanzierungen sind widerrufbar
  • Private Leasingverträge sind widerrufbar
  • Gewerbliche Finanzierungen und Leasingverträge sind nicht widerrufbar
  • Bei Verträgen die vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Bank fällig 
  • Bei Verträgen ab dem 13. Juni 2014 besteht regelmäßig keine Nutzungsentschädigung 

 

Europäischer Gerichtshof (Az. cc-66/19)

Widerruf  Autokredit und Leasingvertrag im Detail

Auf Grundlage des Urteils vom 26.03.2020 (Az. CC-66/19) sind private Kreditverträge, welche im Zusammenhang mit einem Fahrzeug stehen widerrufbar. Voraussetzung ist zum einen, dass der Vertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde , es sich um einen privaten Vertrag handelt und er entsprechend die fehlerhafte Widerrufsinformationen enthält.

 

Was passiert bei einem Widerruf des Autokredites?

 

Infolge eines wirksam erklärten Widerrufs, wird der Vertrags rückabgewickelt. Sie geben das gebrauchte Fahrzeug zurück an die finanzierende Bank, da diese Sicherungseigentümer des Fahrzeuges ist und erhalten im Gegenzug nahezu alle geleisteten Zahlungen von der Bank zurück. Zu den geleisteten Zahlungen zählt neben den monatlichen Raten auch die Anzahlung des Fahrzeuges. Hierbei ist es irrelevant ob es sich um ein Autokredit oder einen Leasingvertrag handelt.

 

Besonderheiten bei Verträgen die vor Juni 2014 geschlossen wurden

 

Sofern Sie Ihren Autokredit vor Juni 2014 abgeschlossen haben, sind Sie gegenüber der Bank zu einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer verpflichtet. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und dem Kaufpreis des Fahrzeugs.

 

Verträge nach Juni 2014

 

Für neuere Verträge, welche ab ca. Mitte Juni 2014 geschlossen wurden, haben Sie den Vorteil, dass regelmäßig keine Nutzungsentschädigung gegenüber der Bank fällig wird.

Der Bank steht bei diesen Verträge regelmäßig nur der Finanzierungszins zu.

Unser Service

Kostenfreie Prüfung

Senden Sie uns Ihren Kreditvertrag per e-Mail

Nach Eingang Ihres Kreditvertrages prüft unsere Anwaltskanzlei, kostenfrei, die Möglichkeit eines Kreditwiderrufes.

Sie erhalten von uns zügig alle Informationen

Sie erhalten von uns eine Information, ob Ihr Vertrag widerrufbar ist, sowie eine volle Kostentransparenz im Zusammenhang mit unseren Leistungen.

Wir kümmern uns um alles Wesentliche

Nachdem Sie uns bevollmächtigt haben übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Kreditgeber und kümmern uns um eine schnelle Rückabwicklung Ihres Kreditvertrages. 

Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union kann für viele Privathaushalte ein kleiner Lichtblick im Tunnel der aktuellen Pandemie und Ausgangssperren sein.

RA Leander Van Valzen

Inhaber, Anwaltskanzlei Van Velzen

Weitere Leistungen der Kanzlei

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Arbeitsrecht

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